Im Dezember 2016 hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des BTHG begonnen, um eine Verbesserung der Lebensbedingungen von behinderten Menschen zu schaffen.
Die Idee mehr Selbstverantwortung und personenzentrierte Teilhabe zu erlangen war Anliegen der Reformer.
Zu Beginn des Jahres 2020 wurden deshalb Wohnheime zu „Besonderen Wohnformen“.
Was zuvor eine Komplexleistung (Wohnen & Betreuen) war, trennt sich mit der Umsetzung des BTHG in qualifizierte Fachleistung und existenzsichernde Leistung.
Die Stärkung der Selbstverantwortung der Betreuten durch qualifizierte Fachleistung verstehen wir im Sinne des BTHG als unseren Auftrag.
Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Wünsche der Betreuten.
Zu weiteren Informationen steht Ihnen der Link zum Paritätischen Wohlfahrtsverband zur Verfügung:
Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.