Ab dem 01.01.2020 wird es sozialrechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Bewohner/innen von Wohnheimen geben.
Diese Veränderungen werden für alle Beteiligten eine große Herausforderung sein. Die Zusammenarbeit zwischen den Bewohner/innen, Angehörigen, gesetzlichen Betreuer/innen und den Behörden werden sich durch die neuen gesetzlichen Bedingungen verändern.
Am 28.05.2019 haben die Fips Wohnheime „Haus am Pulverturmwall“ und Ilsede gemeinsam mit dem Kostenträger Landkreis Peine eine Informationsveranstaltung hierzu angeboten. Hierbei wurden gesetzliche Hintergründe und erforderliche Schritte erläutert, um rechtzeitig auf die veränderte Gesetzeslage vorbereitet zu sein.
Die Veranstaltung wurde von Betroffenen, gesetzlichen Betreuern, Wohnheimmitarbeitern und Interessierten gut besucht. Im Anschluss fanden noch angeregte Gespräche unter einigen Teilnehmenden statt.